Aktuelles
Bürgerbegehren „Radentscheid Marl“ ist zulässig:
Marler Stadtrat beauftragt Verwaltung mit 65-Millionen-Euro-Investition für den Radverkehr. Der Marler Rat hat am Donnerstag (25.06.2020) das Bürgerbegehren „Radentscheid Marl“ für zulässig erklärt. Damit ist Marl nach Aachen die zweite Stadt in Nordrhein-Westfalen, wo die Bürgerinnen und Bürger an die Wahlurnen gerufen werden könnten, um anstelle der Politik selbst über Read more…