Ziel | Aufgabe | Umsetzungsziel | |
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1 | Durchgängiges, engmaschiges Radwegenetz erstellen | Innerhalb eines Jahres wird ein durchgängiges, engmaschiges Routennetz zwischen und innerhalb der Stadtteile geplant. Die Radhauptverbindun- gen sind möglichst in Nebenstraßen, unterbrechungsfrei, durchgängig be- leuchtet und baulich vom Fußverkehr getrennt. Im Sinne der aktuellen Empfehlungen für Radverkehrsanlagen (2010) sollen 90 % der Bevölke- rung die Radhauptverbindungen in max. 200 m erreichen. Jährlich wer- den 5 km dieser Radhauptverbindungen erstellt. | |
2 | Sichere Radwege an Hauptstraßen | Ab 2021 werden jährlich 5 km Radwege gebaut, die als Einrichtungsrad- wege mit 2,30 m Breite zwei Knotenpunkte lückenlos verbinden. Sie wer- den baulich vor Befahren, Halten und Parken durch Kfz geschützt. Die Radwege entstehen ohne Flächenminderung für Fußverkehr und ÖPNV und sind auch von diesen baulich getrennt. | |
3 | Kaputte Radwege sanieren (Oberflächen) | Alle schadhaften Radwege werden zeitnah nach neustem Stand der Tech- nik instandgesetzt, wobei die Oberfläche erneuert und ggf. die Breite auf 2,30 m gesetzt wird. | |
4 | Geh- und Radwege durchgängig und einheitlich gestalten | Neue oder zu sanierende Radfahrflächen sind – auch in Kreuzungsberei- chen – deutlich durch rote Farbe (z.B. farbiger Asphalt) vom übrigen Stra- ßenraum abgesetzt. Das Fahrbahnmaterial ist durchgängig griffig mit möglichst niedrigem Rollwiderstand. Geh- und Radwege werden baulich voneinander getrennt. Die Führung ist eindeutig und unterbrechungsfrei. Bevorrechtige Geh- und Radwege werden jeweils niveaugleich weiterge- führt und sind optisch sowie baulich eindeutig hervorgehoben. | |
5 | Fahrradstraßen | In Zonen mit hohem Rad- und Fußverkehr (insbesondere an Kindergärten und Schulen) sind – so-fern es rechtlich zulässig ist – Fahrradstraßen ein- zurichten. Diese geben den Radfahrenden Vorrang vor dem Kfz-Verkehr und erlauben eine Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h. | |
6 | Kreuzungen sicher und komfortabel gestalten | Kreuzungen sind mit Priorität auf Sicherheit und zügigem Vorankommen für Fuß- und Radverkehr gestaltet. Dies gilt bei Neubauten und grundle- genden Umbaumaßnahmen. | |
6.1. Große Ampelkreuzungen | Ab 2021 wird jährlich mindestens eine Kreuzung wie folgt umgebaut: Der Radverkehr erhält eigene Ampeln und durch Schutzinseln getrennte War- tezonen im vorgelagerten Sichtbereich des Kfz-Verkehrs; die Haltelinien für den Radverkehr liegen direkt an der zu querenden Fahrbahn. Die Schutzinseln verkleinern die Abbiegeradien der Kfz und sorgen dabei für ideale Sichtbeziehungen zwischen Kfz sowie Fuß- und Radverkehr. War- tezeiten werden mittels bedarfsgesteuerter Ampelanlagen minimiert. Umbaupriorität haben Kreuzungen mit besonderer Bedeutung im Rad- wegenetz, hohem Verkehrsaufkommen oder besonderem Gefährdungs- potenzial. | ||
6.2. Einmündungen und Grundstückszufahrten | Ab 2021 werden jährlich 5 Einmündungen wie folgt umgebaut: An Kreu- zungen von Haupt- und Nebenstraßen werden beim Überqueren der Ne- benstraßen Geh- und Radwege jeweils niveaugleich weitergeführt. Ent- sprechendes gilt ebenfalls bei Neuanlagen und Baumaßnahmen an beste- henden Grundstückszufahrten. | ||
7 | Grüne Welle für Radfahrerinnen und Radfahrer | Bei Hauptstraßen mit vielen Ampelkreuzungen sind die Grünphasen so geschaltet, dass sich bei einer Geschwindigkeit von 15 km/h eine „grüne Welle“ ergibt. Dadurch wird ein flüssiger Radverkehr ermöglicht. | |
8 | Fahrradabstellplätze | An Knotenpunkten zum ÖPNV und Einkaufszentren sowie vor Schulen, Kultur- und Sporteinrichtungen sind 1.000 weitere Fahrradabstellplätze mit Fahrradbügeln und ggf. Bedachung oder Fahrradboxen eingerichtet. Öffentlichkeitsarbeit für das Radfahren und Bürger- beteiligung bei künftiger Verkehrsentwicklungsplanung Die Stadt Marl wirbt für das Radfahren und veröffentlicht jährlich einen Bericht über den Umsetzungsstand der Ziele und der Akquise von (Rad-) Verkehrsfördermitteln. Bei der Planung der Verkehrsentwicklung sind die Marler Bürgerinnen und Bürger, der Radler-Stammtisch und der ADFC mit einbezogen. Dazu sollte eine Ansprechpartnerin / ein Ansprechpartner in der Verwaltung („Radbeauftragte[r]“) benannt werden. | |
9 | Öffentlichkeitsarbeit für das Radfahren und Bürger-beteiligung bei künftiger Verkehrsentwicklungsplanung | Die Stadt Marl wirbt für das Radfahren und veröffentlicht jährlich einen Bericht über den Umsetzungsstand der Ziele und der Akquise von (Rad-) Verkehrsfördermitteln. Bei der Planung der Verkehrsentwicklung sind die Marler Bürgerinnen und Bürger, der Radler-Stammtisch und der ADFC mit einbezogen. Dazu sollte eine Ansprechpartnerin / ein Ansprechpartner in der Verwaltung („Radbeauftragte[r]“) benannt werden. |